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Landratsamt Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist und welche Gründe zählen.

Nicht jeder kann sich einfach einen neuen Namen aussuchen. Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) gibt es zwei verschiedene Wege, wenn man seinen Namen ändern möchte. Je nachdem, warum die Änderung passieren soll, ist eine andere Stelle zuständig.

Wenn es um klassische Dinge wie Hochzeit, Scheidung, Geburt oder Adoption geht, ist das Standesamt am Wohnort die richtige Adresse. Dort werden die Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das gilt auch für die Namenswahl bei Kindern oder für Vertriebene und Spätaussiedler.

Schwieriger wird es, wenn man den Namen aus anderen Gründen ändern will. Das nennt sich öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hierfür ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Man kann seinen Namen aber nicht einfach aus Lust ändern, sondern braucht einen sogenannten wichtigen Grund. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Name lächerlich klingt, anstößig ist oder extrem schwer zu schreiben und auszusprechen ist. Auch nach einer Einbürgerung kann man innerhalb eines Jahres einen Antrag stellen.

Wer einen solchen Antrag beim Landratsamt stellt, muss mit Kosten rechnen. Die Gebühr für eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, bei einem Vornamen sind es bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Kosten an.

Für den Antrag im Landratsamt werden verschiedene Unterlagen benötigt: ein gültiger Ausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Probleme wegen seines Namens hat, muss ein ärztliches Attest oder ein Gutachten vorlegen.

Ansprechpartnerin im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist Frau Plötz (Zimmer OG.153). Sie ist unter der Telefonnummer 08151 148-77926 erreichbar. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten variieren: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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