Landratsamt Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer seinen Namen ändern will, muss im Landkreis Starnberg (Oberbayern) unterscheiden, ob es sich um eine Änderung nach bürgerlichem Recht oder eine öffentlich-rechtliche Änderung handelt.
Bei klassischen Fällen wie einer Hochzeit, einer Scheidung, einer Geburt oder einer Adoption ist das Standesamt am Wohnort zuständig. Hier gelten die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Wenn jemand seinen Namen aus anderen Gründen ändern möchte, ist das Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 zuständig. Das ist jedoch nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das Gesetz sieht hier strikte Grenzen vor. So können zum Beispiel Namen, die lächerlich klingen oder anstößig sind, geändert werden. Auch sehr komplizierte Schreibweisen oder Namen, die nach einer Einbürgerung innerhalb eines Jahres angepasst werden sollen, können ein Grund sein. Wer einfach nur einen anderen Rufnamen nutzen möchte, kann das tun, ohne einen Antrag zu stellen, da dies rechtlich nicht als Namensänderung gilt.
Die Kosten für diese Behördengänge sind hoch. Für eine Änderung des Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1500 Euro anfallen. Bei einer Änderung des Vornamens liegt die Höchstgrenze bei 500 Euro. Selbst wenn ein Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird, fordert das Amt zwischen einem Zehntel und drei Vierteln dieser Summe.
Wer einen Antrag stellt, muss verschiedene Unterlagen einreichen. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie aktuelle Personenstandsurkunden. Menschen ab 14 Jahren müssen ein Führungszeugnis vorlegen. Wenn die Namensführung zu seelischen Belastungen führt, sind ärztliche Atteste oder psychologische Gutachten nötig.
Für Fragen zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung ist Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen) erreichbar. Sie ist unter der Telefonnummer 08151 148-77926 oder per Fax unter 08151 148-11926 zu kontaktieren. Besuche im Zimmer OG.153 sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten sind montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr.