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Landratsamt Rosenheim führt digitalen Bauantrag ein

Copyright und Urheber siehe Amerang

Wer in der Region bauen will, kann seine Anträge ab dem 1. November digital einreichen. Das Landratsamt Rosenheim will damit das Verfahren beschleunigen.

Ab dem 1. November 2023 können Bauherren und Planer ihre Anträge beim Landratsamt Rosenheim (Oberbayern) digital einreichen. Bisher lief das alles auf Papier. Allein im letzten Jahr hat die Bauaufsichtsbehörde 1.651 solcher Anträge bearbeitet.

Das neue System funktioniert über ein Online-Formular. Die Pläne, die sowieso am Computer erstellt werden, können direkt an den Antrag angehängt werden. Das Programm hilft beim Ausfüllen und weist darauf hin, welche Unterlagen noch fehlen. Das soll verhindern, dass Anträge unvollständig abgegeben werden und die Bearbeitung dadurch länger dauert.

Damit das Ganze sicher ist, müssen sich die Antragsteller ausweisen. Das geht über die BayernID oder ein Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.

Auch für diejenigen, die lieber beim Papier bleiben, gibt es eine Änderung: Ab dem 1. November müssen fast alle Anträge direkt beim Landratsamt abgegeben werden und nicht mehr bei der Gemeinde. Das hat einen Vorteil: Man muss nicht mehr auf die nächste Gemeinderatssitzung warten. Das Landratsamt scannt die Papierformulare ein und bearbeitet sie dann digital zusammen mit den Fachbehörden und der Gemeinde. Das soll das gesamte Verfahren verkürzen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Bei der Genehmigungsfreistellung, isolierten Befreiungen oder Abweichungen von gemeindlichen Bebauungsplänen bleibt die Gemeinde weiterhin die zuständige Stelle für Papieranträge.

Wer eine Beratung braucht, kann sich weiterhin zuerst an seine Gemeinde wenden. Die Gemeinden müssen auch im digitalen Prozess ihr Einvernehmen geben.

Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen gibt es auf der Webseite www.landkreis-rosenheim.de. Bei Fragen zur digitalen Antragstellung hilft Frau Bruhnke unter der Durchwahl -3121 oder per E-Mail an [email protected] weiter.

Quelle: Amerang – zur Originalmeldung

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