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Landratsamt Rosenheim führt digitalen Bauantrag ein

Copyright und Urheber siehe Amerang

Ab dem 1. November 2023 können Bauherren ihre Anträge im Landkreis Rosenheim digital einreichen. Das soll die Behördengänge verkürzen und die Bearbeitung beschleunigen.

Wer im Landkreis Rosenheim (Oberbayern) bauen will, muss nicht mehr zwingend zum Amt fahren. Seit dem 1. November 2023 bietet die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Rosenheim ein Online-Formular an. Damit lassen sich Bauanträge direkt digital einreichen. Auch die Pläne, die am Computer erstellt wurden, können einfach als Datei an den Antrag angehängt werden.

Das System hilft den Nutzern beim Ausfüllen und weist zum Beispiel auf wichtige Unterlagen hin, die fehlen könnten. Das soll verhindern, dass Anträge unvollständig abgegeben werden und die Bearbeitung dadurch länger dauert. Um den digitalen Antrag abzuschicken, brauchen die Nutzer allerdings eine Identifizierung. Das geht über die BayernID oder ein Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.

Auch für diejenigen, die lieber auf Papier setzen, gibt es eine Änderung. Seit dem 1. November müssen alle Anträge, für die das Landratsamt zuständig ist, direkt dort abgegeben werden und nicht mehr über die Gemeinde. Eine Ausnahme gibt es nur bei bestimmten Verfahren, wie etwa bei der Genehmigungsfreistellung oder bei Ausnahmen von Bebauungsplänen. In diesen Fällen bleibt die Gemeinde weiterhin die richtige Anlaufstelle.

Der Vorteil für die Bauherren: Man muss nicht mehr auf die nächste Gemeinderatssitzung warten. Das Landratsamt scannt Papieranträge ein und bearbeitet sie dann digital zusammen mit den Fachbehörden und der Gemeinde. Das soll das gesamte Verfahren insgesamt schneller machen.

Für die persönliche Beratung sind die Gemeinden weiterhin die ersten Ansprechpartner. Wer Fragen zum digitalen Prozess hat, kann sich an Frau Bruhnke unter der Durchwahl -3121 oder per E-Mail an [email protected] wenden. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite www.landkreis-rosenheim.de.

Quelle: Amerang – zur Originalmeldung

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