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Landratsamt Rosenheim führt digitalen Bauantrag ein

Copyright und Urheber siehe Amerang

Ab dem 1. November 2023 können Bauherren ihre Anträge im Landkreis Rosenheim digital einreichen. Das soll die Bürokratie abbauen und die Wartezeiten verkürzen.

Wer im Landkreis Rosenheim (Oberbayern) bauen will, muss künftig nicht mehr zwingend zum Amt fahren. Seit dem 1. November 2023 bietet die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Rosenheim einen digitalen Bauantrag an. Das bedeutet: Anträge können über ein Online-Formular eingereicht werden. Auch die Pläne, die am Computer erstellt wurden, lassen sich direkt an den Antrag anhängen.

Das System hilft den Nutzern beim Ausfüllen und weist zum Beispiel auf wichtige Bauvorlagen hin. Das soll verhindern, dass Unterlagen fehlen und die Bearbeitung dadurch länger dauert. Damit das Ganze sicher funktioniert, müssen sich die Antragsteller mit der BayernID oder einem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis ausweisen.

Auch für diejenigen, die lieber auf Papier stellen, gibt es eine Änderung. Seit dem 1. November müssen alle Anträge, für die das Landratsamt zuständig ist, direkt dort abgegeben werden und nicht mehr über den Umweg der Gemeinde. Das hat einen großen Vorteil: Man muss nicht mehr auf die nächste Gemeinderatssitzung warten. Die Unterlagen werden im Amt gescannt und dann gleichzeitig von allen beteiligten Stellen bearbeitet. Das soll das gesamte Verfahren beschleunigen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Bei Genehmigungsfreistellungen, isolierten Befreiungen oder Abweichungen von gemeindlichen Bebauungsplänen bleibt die Gemeinde in Papierform weiterhin der richtige Ansprechpartner. Auch für die erste Beratung sind die Gemeinden weiterhin die erste Adresse. Zudem müssen die Gemeinden auch im digitalen Prozess ihr Einvernehmen geben.

Wer Fragen zum digitalen Antrag hat, kann sich an Frau Bruhnke wenden. Sie ist unter der Durchwahl -3121 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar. Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen gibt es auf der Webseite www.landkreis-rosenheim.de.

Quelle: Amerang – zur Originalmeldung

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