Zum Inhalt springen
newssofort.de

Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wegen extremer Trockenheit darf im fast gesamten Landkreis Waldshut kein Wasser mehr aus Gewässern entnommen werden. Das Verbot gilt ab sofort für fast alle Bäche und Seen.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Fische und anderen Tiere, die im Wasser leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für die Tiere lebensgefährlich sein kann.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis gilt ein Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das betrifft alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie Weiher und Seen. Egal, auf welche Weise das Wasser entnommen wird: Es ist derzeit untersagt. Nur der Rhein ist von diesem Verbot ausgenommen, ebenso wie Entnahmen, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung gibt.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. Wenn diese Werte erreicht oder unterschritten werden, tritt das Verbot in Kraft. Aktuell ist das bei der Hauensteiner Alb in St. Blasien (Grenzwert 20 cm) und beim Kotbach in Oberlauchringen (Grenzwert 15 cm) der Fall. Bei der Wutach in Oberlauchringen (Grenzwert 55 cm) ist der kritische Stand fast erreicht, sodass dort vermutlich bald ebenfalls ein Verbot gilt.

Wer wissen möchte, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann dies über die App „Meine Pegel“, auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale oder per Telefon unter +49 721 9804-61 abfragen. Weitere Details zur Verordnung stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Klettgau

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Waldshut

Alle ansehen