Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Fische und anderen Tiere, die im Wasser leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für die Lebewesen lebensgefährlich sein kann.
Um die Natur zu schützen, greift nun eine Rechtsverordnung. In fast dem gesamten Landkreis ist es ab sofort verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie für Weiher und Seen. Egal, wie das Wasser entnommen wird: Es ist untersagt. Nur der Rhein ist von diesem Verbot ausgenommen, ebenso wie Entnahmen, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung gibt.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. Wenn die Werte an der Hauensteiner Alb in St. Blasien (20 cm), am Kotbach in Oberlauchringen (15 cm) oder an der Wutach in Oberlauchringen (55 cm) unterschritten werden, tritt das Verbot in Kraft. Aktuell sind die kritischen Marken an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten. Auch bei der Wutach steht das Verbot kurz bevor, da der Pegel fast erreicht ist.
Wer wissen will, wie hoch das Wasser gerade steht, kann die Pegelwerte online bei der Hochwasservorhersagezentrale des Landes, über die App „Meine Pegel“ oder per Telefon unter +49 721 9804-61 abfragen. Weitere Details zur Verordnung gibt es auf der Webseite des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung