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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Entnahmeverbot für Wasser. Wer aus Bächen oder Seen schöpft, verstößt gegen eine Rechtsverordnung.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder sind komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Tiere, die im Wasser leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für Fische lebensgefährlich sein kann.

Deshalb hat das Landratsamt Waldshut ein Verbot ausgesprochen. Es ist untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie für Weiher und Seen. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. Wenn die Werte an der Hauensteiner Alb in St. Blasien (20 cm), am Kotbach in Oberlauchringen (15 cm) oder an der Wutach in Oberlauchringen (55 cm) unterschritten werden, greift die Sperre für den gesamten Landkreis. Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten. Damit gilt das Verbot für fast den gesamten Landkreis. Auch an der Wutach ist der Pegel fast so niedrig, dass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.

Wer wissen möchte, wie hoch das Wasser gerade steht, kann die Pegelwerte über die App „Meine Pegel“, auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale oder per Telefon unter +49 721 9804-61 abfragen. Weitere Details zur Rechtsverordnung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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