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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit darf im fast gesamten Landkreis Waldshut kein Wasser mehr aus Gewässern entnommen werden. Die Pegelstände sind auf einem kritischen Niveau.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) trocknen aus. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale. Das ist ein großes Problem für die Fische und anderen Tiere, die im Wasser leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für die Lebewesen lebensgefährlich sein kann.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. Für fast den gesamten Landkreis gilt aktuell ein Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das betrifft alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie Weiher und Seen. Egal auf welche Weise das Wasser entnommen werden soll: Es ist untersagt. Ausgenommen sind nur der Rhein und Entnahmen, für die es bereits eine offizielle Genehmigung gibt.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. An der Hauensteiner Alb in St. Blasien liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. Aktuell sind die Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten. Auch an der Wutach ist der kritische Stand fast erreicht, sodass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.

Wer wissen möchte, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann die Webseite der Hochwasservorhersagezentrale des Landes nutzen oder die App „Meine Pegel“ herunterladen. Es gibt auch eine Telefonansage unter der Nummer 0721 9804-61.

Das Landratsamt bittet alle Bürger, mitzuhelfen und sparsam mit dem Wasser umzugehen, um die Natur zu schützen.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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