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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gelten im Landkreis Waldshut strenge Regeln. In fast der gesamten Region darf momentan kein Wasser mehr aus den Gewässern entnommen werden.

Die Sonne brennt und die Temperaturen sind hoch. Das führt dazu, dass viele Bäche und Flüsse im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) nur noch wenig Wasser führen. Manche Gewässer sind bereits zu schmalen Rinnsalen geschrumpft oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Fische und anderen Tiere, die im Wasser leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für die Lebewesen lebensgefährlich sein kann.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis gilt aktuell ein Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das betrifft alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie Weiher und Seen. Egal auf welche Weise das Wasser entnommen wird: Es ist momentan untersagt. Nur Entnahmen aus dem Rhein oder solche, die eine offizielle wasserrechtliche Zulassung haben, sind erlaubt.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. An der Hauensteiner Alb in St. Blasien (Grenze 20 cm) und am Kotbach in Oberlauchringen (Grenze 15 cm) sind die kritischen Werte bereits erreicht oder unterschritten. Damit ist das Verbot für fast den gesamten Landkreis aktiv. Auch in der Wutach in Oberlauchringen sinkt der Pegel schnell. Sobald dort die 55 cm unterschritten werden, gilt das Verbot ohne Ausnahme für alle.

Wer wissen will, wie hoch die Pegel aktuell stehen, kann dies über die App „Meine Pegel“ oder auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale prüfen. Es gibt zudem eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.

Das Landratsamt bittet alle Bürger um Mithilfe, um die letzten Wasserreserven zu schützen. Weitere Details zur Rechtsverordnung finden sich auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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