Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: Fische und andere Tiere haben zu wenig Sauerstoff und sterben im schlimmsten Fall. Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes, die das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern einschränkt oder ganz verbietet.
Aktuell gilt für fast den gesamten Landkreis ein striktes Wasserentnahmeverbot. Das bedeutet, dass niemand mehr Wasser aus Bächen, Flüssen, Kanälen, Weihern oder Seen entnehmen darf. Egal, auf welche Weise das Wasser entnommen wird, es ist untersagt. Ausgenommen sind nur Entnahmen aus dem Rhein sowie solche, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Zulassung gibt.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Messpunkten ab. Wenn die Pegel dort zu niedrig sind, tritt das Verbot in Kraft. An der Hauensteiner Alb in St. Blasien liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. An der Hauensteiner Alb und am Kotbach sind diese kritischen Werte bereits erreicht oder sogar unterschritten. Auch an der Wutach ist der Pegel fast so niedrig, dass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.
Wer wissen möchte, wie hoch die Pegel aktuell stehen, kann die Seite der Hochwasservorhersagezentrale des Landes nutzen oder die App „Meine Pegel“ herunterladen. Es gibt auch eine Telefonansage unter der Nummer 0721 9804-61.
Das Landratsamt bittet alle Bürger um Mithilfe, um die letzten Wasserreserven zu schützen. Weitere Details zur Rechtsverordnung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung