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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Entnahmeverbot für Oberflächengewässer. Wer jetzt Wasser aus Bächen oder Seen pumpt, verstößt gegen die Regeln.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder sind komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: Fische und andere Tiere haben zu wenig Sauerstoff und sterben im schlimmsten Fall. Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung, die das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern einschränkt oder ganz verbietet.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. In St. Blasien an der Hauensteiner Alb liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, gilt im ganzen Landkreis das Verbot.

Aktuell ist die Lage kritisch: An der Hauensteiner Alb und am Kotbach sind die Grenzwerte bereits erreicht oder unterschritten. Deshalb gilt für fast den gesamten Landkreis ein striktes Wasserentnahmeverbot. Auch an der Wutach ist der Pegel fast so niedrig, dass dort bald ebenfalls ein Verbot in Kraft treten wird.

Das Verbot betrifft alle Entnahmen aus Bächen, Flüssen, Kanälen, Weihern und Seen. Nur Wasser aus dem Rhein oder Entnahmen, die offiziell genehmigt wurden, sind weiterhin erlaubt.

Wer wissen will, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Webseite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.

Weitere Details zur Rechtsverordnung finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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