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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gilt im Landkreis Waldshut ein Entnahmeverbot für Oberflächengewässer. Wer jetzt Wasser aus Bächen oder Seen pumpt, verstößt gegen die Regeln.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern ist kaum noch Sauerstoff, was für Fische und andere Tiere lebensgefährlich sein kann.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie für Weiher und Seen. Egal, auf welche Weise das Wasser entnommen wird – es ist untersagt. Eine Ausnahme gibt es nur für den Rhein und für Entnahmen, die offiziell genehmigt wurden.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. Wenn die Werte an der Hauensteiner Alb in St. Blasien (20 cm), der Wutach in Oberlauchringen (55 cm) oder dem Kotbach in Oberlauchringen (15 cm) unterschritten werden, tritt das Verbot in Kraft. Aktuell sind die Grenzwerte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten.

Auch bei der Wutach ist der kritische Stand fast erreicht, sodass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird. Wer wissen möchte, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann dies über die App „Meine Pegel“, auf der Webseite der Hochwasservorhersagezentrale oder per Telefon unter +49 721 9804-61 prüfen.

Das Landratsamt bittet alle Bürger um Mithilfe, um die letzten Wasserreserven zu schützen. Weitere Details zur Rechtsverordnung sind auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut zu finden.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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