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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Entnahmeverbot für Wasser. Wer nun Wasser aus Bächen oder Seen pumpt, verstößt gegen eine Rechtsverordnung.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern ist kaum noch Sauerstoff, was für Fische und andere Tiere lebensgefährlich sein kann.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für Bäche, Flüsse, Kanäle, Weiher und Seen. Nur Entnahmen aus dem Rhein oder solche, die offiziell genehmigt wurden, sind weiterhin erlaubt.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. In St. Blasien liegt die Grenze an der Hauensteiner Alb bei 20 Zentimetern. In Oberlauchringen gelten 55 Zentimeter an der Wutach und 15 Zentimeter am Kotbach. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, gilt das Verbot für den gesamten Landkreis.

Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten. Auch an der Wutach sinkt der Pegel schnell, sodass dort bald ebenfalls das Verbot greifen wird.

Wer wissen will, wie hoch das Wasser gerade steht, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Seite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.

Das Landratsamt bittet alle Bürger, mitzuhelfen und sparsam mit dem Wasser umzugehen, um die Ökosysteme zu schützen.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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