Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder sind komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Fische und anderen Tiere, die im Wasser leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für die Lebewesen lebensgefährlich sein kann.
Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis gilt aktuell ein Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das betrifft alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie Weiher und Seen. Egal wie das Wasser entnommen wird, es ist momentan untersagt. Ausgenommen sind nur Entnahmen aus dem Rhein oder solche, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung gibt.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Messpunkten ab. Wenn die Pegel dort zu niedrig sind, tritt das Verbot in Kraft. An der Hauensteiner Alb in St. Blasien liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, beim Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern.
Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten. Deshalb gilt das Verbot für fast den gesamten Landkreis. Auch an der Wutach ist der Pegel fast so niedrig, dass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.
Wer wissen will, wie hoch das Wasser gerade steht, kann die Pegelwerte über die App „Meine Pegel“, auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale oder per Telefon unter +49 721 9804-61 abfragen. Weitere Details zur Verordnung stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung