Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Tiere, die im Wasser leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für Fische lebensgefährlich sein kann.
Um die Natur zu schützen, greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis gilt aktuell ein Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das betrifft alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie Weiher und Seen. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. An der Hauensteiner Alb in St. Blasien liegt die Grenze bei 20 cm, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 cm und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 cm. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, tritt das Verbot in Kraft.
Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach erreicht bzw. unterschritten. Deshalb gilt das Verbot für fast den gesamten Landkreis. Auch an der Wutach ist der Pegelstand fast an der Grenze, sodass dort vermutlich bald ebenfalls ein Verbot gilt.
Wer wissen will, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Seite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter +49 721 9804-61.
Weitere Informationen zur Rechtsverordnung und eine Übersichtskarte finden die Bürger auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung