Landkreis Tuttlingen sperrt Grillstellen im Wald
Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das betrifft auch alle offiziellen Grillstellen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. August. Wer trotzdem grillt oder Feuer macht, riskiert ein Bußgeld, da die Behörden Verstöße als Ordnungswidrigkeit ahnden können.
Der Grund für das Verbot ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Waldbrandgefahr zu senken.
Das Verbot gilt nicht nur mitten im Wald, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Das Kreisforstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot noch weitere wichtige Regeln: Wer im Wald unterwegs ist, darf nicht rauchen und keine brennenden Zigaretten aus dem Auto werfen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt.
Zusätzlich bittet die Behörde darum, nur auf offiziellen Parkplätzen zu halten. Heiße Autoteile können trockenes Gras oder Laub entzünden. Zudem sollen alle Besucher ihr Glas wieder mitnehmen, da Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können.
Sollte es trotz der Verbote zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung