Landkreis Tuttlingen sperrt Grill- und Feuerstellen im Wald
Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, in den Wäldern Feuer zu machen. Das betrifft auch die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August. Das Verbot umfasst nicht nur den Wald selbst, sondern auch den Bereich bis zu 100 Meter vor dem Waldrand.
Der Grund für die Entscheidung ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen lagen oft über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Zwar sind kurze Regenschauer angekündigt, aber die Experten sagen, dass diese nicht ausreichen, um die Gefahr von Waldbränden wirklich zu senken.
Das Kreisforstamt warnt, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald unterwegs ist, darf keine Fackeln benutzen und keine Zigaretten aus dem Auto werfen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist momentan untersagt. Zudem sollen Autos nur auf festen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffanlagen trockenes Gras entzünden können. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald findet, soll diese mitnehmen, weil sie wie Brenngläser wirken können.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gerufen werden. Die komplette Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises eingesehen werden.
Ob das Verbot nach dem 31. August aufgehoben wird oder verlängert werden muss, hängt von der weiteren Wetterentwicklung ab.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung