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Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

Copyright und Urheber siehe Wehingen

Wegen extremer Trockenheit und Hitze sind ab dem 30. Juli alle offiziellen Feuerstellen im Wald gesperrt. Das Verbot gilt vorerst bis Ende August.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und dem restlichen Landkreis ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das betrifft alle offiziellen Grill- und Feuerstellen. Auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand darf keine Flamme mehr brennen. Das Kreisforstamt hat diese Regelung per Allgemeinverfügung festgelegt. Sie gilt vorerst bis zum 31. August 2026.

Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Böden sind komplett ausgetrocknet. Da nun wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet werden, ist die Gefahr von Waldbränden extrem hoch. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer bringen nicht genug Wasser, um die Lage zu entspannen.

Die Behörden warnen eindringlich vor Unvorsichtigkeit. Neben den Grillstellen sind auch mitgebrachte Grills oder Fackeln im Wald verboten. Wer im Wald unterwegs ist, sollte zudem auf folgende Punkte achten: Zigaretten dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden, und es darf nur auf offiziellen Parkplätzen gehalten werden, da heiße Auspuffanlagen trockenes Gras entzünden können. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt. Wer Glasscherben im Wald findet, sollte diese mitnehmen, da sie wie ein Brennglas wirken und Feuer auslösen können.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr über die 112 gerufen werden. Die vollständige Bekanntmachung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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