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Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

Copyright und Urheber siehe Wehingen

Wegen extremer Trockenheit und Hitze sind alle Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt. Das Verbot gilt im gesamten Landkreis Tuttlingen.

Es ist viel zu trocken in den Wäldern. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Böden sind ausgetrocknet. Jetzt kommen weitere Tage mit über 30 Grad auf die Region zu. Selbst kurze Regenschauer reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.

Deshalb hat das Kreisforstamt eine Anordnung getroffen: Ab dem 30. Juli 2026 ist das Feuermachen auf allen offiziellen Stellen im Wald verboten. Das gilt auch für den Bereich bis zu 100 Meter vor dem Waldrand. Das Verbot bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einer Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen.

Das Forstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es klare Regeln für alle, die in Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und Umgebung unterwegs sind. Mitgebrachte Grills oder Fackeln sind im Wald streng verboten. Auch Zigaretten dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden. Wer raucht, muss beachten, dass im Wald generell vom 1. März bis zum 31. Oktober ein Rauchverbot gilt.

Zusätzlich gibt es weitere Vorsichtsmaßnahmen: Autos dürfen nur auf offiziellen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Glasflaschen und Scherben müssen wieder mitgenommen werden, weil sie wie Brenngläser wirken. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist momentan untersagt.

Sollte es trotzdem brennen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die komplette Anordnung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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