Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und dem gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Sogar in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand darf kein Feuer mehr brennen. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August 2026.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen steigen nun wieder auf über 30 Grad. Der Wald ist deshalb extrem ausgetrocknet. Die Experten sagen, dass kurze Regenschauer nicht ausreichen, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Forstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es klare Regeln: Mitgebrachte Grills oder Fackeln sind tabu. Wer raucht, darf Zigaretten auf keinen Fall aus dem Auto werfen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt. Zudem sollten Autos nur auf festen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, weil Glas wie eine Lupe wirken kann.
Sollte es trotzdem brennen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Wer sich nicht an das Verbot hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Strafe rechnen. Die offizielle Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung