Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist die Gefahr von Waldbränden momentan sehr hoch. Das Wetter war lange heiß und es hat kaum geregnet, weshalb die Böden stark ausgetrocknet sind. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen. In den nächsten Tagen sollen die Temperaturen wieder über 30 Grad steigen.
Deshalb hat das Kreisforstamt eine Anordnung getroffen: Ab dem 30. Juli 2026 ist es verboten, Feuer zu machen. Das gilt für alle offiziellen Feuerstellen im Wald und auch für den Bereich bis zu 100 Meter vor dem Waldrand. Diese Sperrung ist vorerst bis zum 31. August 2026 befristet.
Das Verbot betrifft nicht nur die festen Stellen. Wer eigene Grillgeräte mitbringt oder Fackeln benutzt, riskiert eine Strafe. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen, Reisig oder Ästen ist derzeit untersagt. Wer gegen diese Regeln verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Das Forstamt erinnert zudem an weitere wichtige Regeln, um Brände zu verhindern. Es gilt ohnehin das Rauchverbot im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden. Zudem sollten Fahrzeuge nur auf offiziellen Parkplätzen stehen, da heiße Motorteile trockenes Gras entzünden können. Auch Glasflaschen und Scherben müssen wieder mitgenommen werden, weil sie wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können.
Sollte es trotzdem brennen, muss sofort die Feuerwehr über die 112 gerufen werden. Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-tuttlingen.de/Bekanntmachungen nachgelesen werden.