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Landkreis Tuttlingen: Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze ist das Feuermachen im Wald im gesamten Landkreis Tuttlingen untersagt. Das Verbot gilt ab dem 30. Juli.

Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, in den Wäldern Feuer zu machen. Das Kreisforstamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die alle offiziellen Grill- und Feuerstellen sperrt. Das Verbot gilt auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Vorerst bleibt diese Regelung bis zum 31. August in Kraft.

Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen nun wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Wald extrem ausgetrocknet. Die Experten sagen, dass auch kurze Regenschauer nicht ausreichen, um die Gefahr von Waldbränden wirklich zu senken.

Neben dem Grillverbot gibt es weitere wichtige Regeln für alle, die im Wald unterwegs sind. Es ist verboten, mitgeführte Grillgeräte oder Fackeln zu benutzen. Da vom 1. März bis zum 31. Oktober ohnehin ein Rauchverbot im Wald gilt, erinnert das Forstamt daran, Zigaretten niemals aus dem Auto zu werfen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen, wie Reisig oder Ästen, ist derzeit untersagt.

Zusätzlich wird gewarnt, nur auf offiziellen Parkplätzen zu halten. Heiße Autoteile können trockenes Laub oder Gras entzünden. Zudem sollen alle Besucher ihr Glas wieder mitnehmen, da Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können. Wer einen Brand entdeckt, soll sofort die 112 anrufen.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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