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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Wer im Landkreis Tübingen gerne an Bächen oder Flüssen unterwegs ist, muss jetzt aufpassen. Die Wasserbehörde hat neue Regeln für die Nutzung der Gewässer festgelegt.

Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Darin wird der sogenannte Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis beschränkt. Das bedeutet konkret, dass bestimmte Aktivitäten an den Ufern und im Wasser der Bäche und Flüsse nun nicht mehr uneingeschränkt erlaubt sind.

Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis aktuell weitere wichtige Meldungen. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Die Mitarbeiter des Landratsamts sind dort in verschiedenen Bereichen unterwegs, unter anderem am Randelweg, am Heiligenberg und in den Gewannen Pfaffenberg, Randle, Krähen sowie am Vorderen und Hinteren Lichtenberg. Zuvor gab es ähnliche Arbeiten in den Bereichen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.

Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die ebenfalls für den gesamten Landkreis gilt.

Für politisch Interessierte gab es am Mittwoch, den 8. Juli 2026, einen Termin: Um 15 Uhr tagte der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik in einer öffentlichen Sitzung.

Zusätzlich veröffentlichte der Landkreis eine lange Liste mit öffentlichen Zustellungen. Das passiert immer dann, wenn Briefe an Menschen nicht zugestellt werden konnten und die Behörden die Menschen so offiziell informieren müssen. Betroffen sind unter anderem Menschen aus den Bereichen Verkehr, Ordnung, Baurecht sowie Flucht und Integration.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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