Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Nutzung von Bächen und Flüssen. Die untere Wasserbehörde des Landratsamts hat am 7. Juli 2026 eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Kreis beschränkt wird.
Neben dem Wasserschutz gibt es weitere behördliche Maßnahmen im Landkreis. So hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben, die am 16. März 2026 veröffentlicht wurde.
Auch für Grundstückseigentümer in Wendelsheim gibt es Neuigkeiten. Das Landratsamt führt dort Vermessungsarbeiten durch. Einmal betrifft dies die Gemarkung Wendelsheim im Gewann Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg, den Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Diese Arbeiten wurden am 8. Juli 2026 angekündigt. Ein weiterer Termin für Vermessungen zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters wurde bereits am 18. Juni 2026 für die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und die Halde bekannt gegeben.
Zudem gab es politische Termine: Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, traf sich um 15 Uhr der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung.
Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungsarbeiten liegen bislang nicht vor.