Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Dabei geht es um die Beschränkung des Gemeingebrauchs an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis. Die untere Wasserbehörde hat diese Regelung am 7. Juli 2026 bekannt gegeben. Genau welche Aktivitäten an den Gewässern nun verboten oder eingeschränkt sind, steht in dem offiziellen Dokument der Behörde.
Neben dem Wasserschutz gibt es weitere wichtige Meldungen aus dem Landkreis. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Die Abteilung für Vermessung und Flurneuordnung führt dort Arbeiten auf verschiedenen Gemarkungen durch. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie der vordere und hintere Lichtenberg, der Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Ein Teil der Arbeiten wurde am 8. Juli angekündigt, ein weiterer zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters bereits am 18. Juni.
Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die die Abteilung für Recht und Naturschutz am 16. März veröffentlicht hat. Wer in der Landwirtschaft tätig ist, sollte zudem die Verfügung zur Düngeverordnung beachten, die Ausnahmen von der bodennahen Aufbringtechnik regelt.
Für politisch Interessierte gab es am 8. Juli um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik.
Zuletzt veröffentlichte der Landkreis eine Vielzahl an öffentlichen Zustellungen für verschiedene Menschen, da diese vermutlich nicht auf anderem Weg erreicht werden konnten. Die Details dazu finden sich in den PDF-Dokumenten der jeweiligen Fachabteilungen.