Landkreis Südliche Weinstraße startet Förderanträge für Landwirte
Wer im Landkreis Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz) in der Landwirtschaft oder im Weinbau arbeitet, kann ab sofort Fördergelder beantragen. Es geht um Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Gefördert werden Betriebe, die sich extra für den Naturschutz, das Klima oder den Erhalt der Kulturlandschaft einsetzen.
Die Frist für die Anträge ist kurz: Sie endet bereits am Freitag, den 18. September. In diesem Jahr gibt es Neuanträge nur in zwei Bereichen. Das sind die ökologische Wirtschaftsweise im Betrieb sowie der Vertragsnaturschutz für Grünland. In allen anderen Bereichen sind Neuanträge für 2026 nicht möglich.
Das Verfahren hat sich geändert. Erstanträge müssen jetzt elektronisch über den Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag (LEA) eingereicht werden. Wer schon Zugangsdaten hat, meldet sich einfach an und wählt die Kachel „AUKM-Erstantrag“ aus. Wer noch keine Unternehmensnummer besitzt, muss sich zuerst an die zuständige Kreisverwaltung wenden. Dort bekommt man die Nummer und die Zugangsdaten für das System. Alternativ kann man den Antrag wie bisher von einem Dienstleister erstellen lassen.
Damit bei der digitalen Umstellung nichts schiefgeht, gibt es Hilfe. Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR RNH) bietet zwei Online-Schulungen an. Diese finden am Donnerstag, den 10. September, und am Montag, den 14. September, jeweils um 19 Uhr statt. Anmelden kann man sich unter https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Termine.
Wer mehr über die Einzelheiten des Programms wissen will, findet Informationen unter www.agrarumwelt.rlp.de in der Rubrik „Agrarumweltprogramm EULLa“. Für Fragen zum Antrag stehen bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Claudia Kempf (Telefon 06341 940-373, E-Mail [email protected]) und Anja Theis (Telefon 06341 940-374, E-Mail [email protected]) zur Verfügung.