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Landkreis Starnberg: Volksentscheide über Verfassungsänderungen

Am 15. September 2013 stimmen die Bürger im Landkreis Starnberg über fünf wichtige Änderungen der bayerischen Verfassung ab.

Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) stehen am 15. September 2013 wichtige Volksentscheide an. Dabei geht es um Beschlüsse, die der Bayerische Landtag bereits am 20. Juni 2013 gefasst hat. Insgesamt fünf verschiedene Gesetze zur Änderung der Verfassung des Freistaats Bayern stehen zur Abstimmung.

Die Bürger entscheiden über die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen sowie über die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl. Zudem stehen Themen wie die Angelegenheiten der Europäischen Union, die sogenannte Schuldenbremse und die Finanzausstattung der Gemeinden auf dem Wahlzettel.

Wer Fragen zu den Volksentscheiden hat, kann sich an den Fachbereich 20 für Kommunalwesen wenden. Die zuständige Stelle befindet sich in der Strandbadstraße 2 in Starnberg. Dort sind Herr Albertzarth (Telefon: 08151 148-77270) und Frau Ingrid Zirkelbach (Telefon: 08151 148-77389) als Ansprechpartner benannt.

Besuche im Amt sind nach vorheriger Terminabsprache möglich. Die Servicezeiten sind von Montag bis Dienstag sowie Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr (Donnerstag bis 18 Uhr) und am Mittwoch sowie Freitag von 8 Uhr bis 14 Uhr. Weitere Informationen gibt es unter [email protected] oder auf der Internetseite des Landkreises.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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