Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer in seinem Namen unglücklich ist, kann ihn in Deutschland nicht einfach so ändern. Das Namensrecht ist streng. Es gibt zwei verschiedene Wege, wie man einen neuen Namen bekommen kann: über das bürgerliche Recht oder über eine öffentlich-rechtliche Änderung.
Der erste Weg ist der einfachere. Wenn jemand heiratet, sich scheiden lässt oder ein Kind bekommt, gibt es klare Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch. In diesen Fällen ist nicht das Landratsamt zuständig, sondern das Standesamt am Wohnort. Dort kann man zum Beispiel klären, wie der Name nach einer Hochzeit aussehen soll.
Schwieriger wird es, wenn man den Namen ohne einen familiären Grund ändern will. Das nennt man öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg (Oberbayern) für die Bewohner des Kreises zuständig. Man kann den Namen aber nur ändern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist oft eine Frage der Auslegung.
Ein wichtiger Grund ist es zum Beispiel, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch extrem lange Namen, die man kaum schreiben oder aussprechen kann, können ein Grund sein. Wer nach einer Einbürgerung seinen fremdsprachigen Namen anpassen will, hat ebenfalls eine Chance. Wer jedoch nur einen anderen Rufnamen benutzen möchte, muss keinen Antrag stellen – das darf man im Alltag einfach so machen.
Die Kosten für diesen bürokratischen Weg sind hoch. Für die Änderung eines Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1500 Euro anfallen. Bei Vornamen liegt die Grenze bei 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, muss man einen Teil der Kosten übernehmen.
Wer es versuchen will, benötigt verschiedene Unterlagen. Dazu gehören der Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wenn der Name eine seelische Belastung darstellt, sind ärztliche Atteste oder psychologische Gutachten nötig.
Ansprechpartnerin im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist Frau Plötz. Sie ist unter der Telefonnummer 08151 148-77926 erreichbar. Besuche im Zimmer OG.153 sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Öffnungszeiten variieren: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.