Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern, Bayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, warum er das tun möchte. Es gibt zwei verschiedene Wege, je nachdem, was der Grund für den Wechsel ist.
Der erste Weg ist das bürgerliche Recht. Das betrifft vor allem Dinge, die mit der Familie zu tun haben. Wenn jemand heiratet, sich scheiden lässt, ein Kind bekommt oder adoptiert, ist das zuständige Standesamt am Wohnort der richtige Ansprechpartner. Auch wenn Eltern ihren Namen ändern oder die Sorge für ein Kind gemeinsam begründet wird, läuft das über das Standesamt.
Schwieriger ist es, wenn man den Namen einfach so ändern möchte, ohne dass ein familiärer Anlass vorliegt. Das nennt sich öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Man kann seinen Namen nicht einfach aus Lust an einer neuen Bezeichnung ändern, denn in Deutschland gibt es keine völlige Namensfreiheit.
Damit das Landratsamt einer Änderung zustimmt, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch sehr komplizierte Namen, die kaum auszusprechen sind, oder Namen mit Sonderzeichen, die im Alltag echte Probleme machen, können ein Grund sein. Wer einen Antrag stellt, muss belegen können, warum der aktuelle Name eine Belastung ist. In manchen Fällen sind dafür ärztliche Atteste oder psychologische Gutachten nötig.
Diese Behördengänge sind nicht kostenlos. Für eine Änderung des Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1500 Euro anfallen. Bei einem Vornamen liegt die Höchstgrenze bei 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, muss man einen Teil der Kosten (zwischen einem Zehntel und drei Vierteln der Gebühr) bezahlen.
Wer eine öffentlich-rechtliche Änderung beantragen will, wendet sich an Frau Plötz im Fachbereich Kommunalwesen in der Strandbadstraße 2 in Starnberg. Besuche im Zimmer OG.153 sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten variieren: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr. Unterlagen wie der Personalausweis, aktuelle Urkunden und ein Führungszeugnis (ab 14 Jahren) müssen bereitgehalten werden.