Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern, Bayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, aus welchem Grund dies geschehen soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: die Änderung nach bürgerlichem Recht und die öffentlich-rechtliche Namensänderung.
Bei Ereignissen wie einer Hochzeit, einer Geburt oder einer Scheidung ist das Standesamt am Wohnort der richtige Ansprechpartner. Hier geht es um die klassischen familienrechtlichen Vorgänge. Wer hingegen seinen Namen aus anderen Gründen ändern möchte, muss einen sogenannten „wichtigen Grund“ nachweisen. Das ist oft schwierig, da man in Deutschland seinen Namen nicht einfach frei wählen kann.
Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch extrem lange Namen oder solche, die man kaum aussprechen kann, können ein Grund für eine Änderung sein. Wer nach einer Einbürgerung seinen fremdsprachigen Namen anpassen möchte, kann dies innerhalb eines Jahres tun. In solchen Fällen ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Die zuständige Ansprechpartnerin ist dort Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen) in der Strandbadstraße 2 in Starnberg.
Die Kosten für diese Änderungen sind hoch. Für eine Änderung des Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1500 Euro anfallen. Bei Vornamen liegt die Höchstgrenze bei 500 Euro. Selbst wenn ein Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird, müssen die Antragsteller einen Teil der Kosten tragen.
Wer einen Antrag stellt, benötigt verschiedene Unterlagen. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie aktuelle Personenstandsurkunden. Ab 14 Jahren ist zudem ein Führungszeugnis nötig. Wer psychische Probleme wegen seines Namens hat, muss ein ärztliches Attest oder ein Gutachten vorlegen.
Das Landratsamt ist zu festen Zeiten erreichbar. Montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Persönliche Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich.