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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist. Es gibt einen großen Unterschied zwischen privaten Gründen und rechtlichen Ausnahmen.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, landet oft bei zwei verschiedenen Stellen. Es kommt darauf an, warum man den Namen wechseln möchte.

Bei klassischen Anlässen wie einer Hochzeit, einer Scheidung oder der Geburt eines Kindes ist das Standesamt am Wohnort zuständig. Auch wenn Eltern die Sorge für ein Kind gemeinsam begründen oder ein Kind adoptiert wird, läuft alles über das Standesamt.

Schwieriger wird es, wenn man den Namen aus anderen Gründen ändern möchte. In Deutschland kann man sich seinen Namen nicht einfach aussuchen. Wer trotzdem eine Änderung will, muss einen sogenannten wichtigen Grund nachweisen. Das Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist hierfür die richtige Adresse. Beispiele für solche Gründe sind Namen, die lächerlich klingen, extrem schwer auszusprechen sind oder bei denen es nach einer Einbürgerung Probleme gibt.

Ein einfacher Rufname zählt nicht als Grund für eine offizielle Änderung. Wer einen Antrag stellt, muss mit Kosten rechnen: Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.

Wer es versuchen will, benötigt einen gültigen Ausweis, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis (ab 14 Jahren). Bei psychischen Belastungen durch den Namen sind ärztliche Atteste nötig. Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Frau Plötz im Zimmer OG.153. Besuche sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten sind montags, dienstags und donnerstags bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), mittwochs und freitags bis 14 Uhr.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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