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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist. Es gibt einen großen Unterschied zwischen privaten Gründen und rechtlichen Ausnahmen.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, warum er das tun möchte. Es gibt nämlich zwei völlig verschiedene Wege: den privaten Weg über das Standesamt und den offiziellen Weg über das Landratsamt.

Die meisten Änderungen passieren durch Ereignisse im Leben. Wenn man heiratet, sich scheiden lässt oder ein Kind bekommt, ist das Standesamt am Wohnort zuständig. Auch wenn man einen Namen nach einer Adoption oder einer Abstammungsfeststellung ändern möchte, muss man zum Standesamt gehen.

Schwieriger wird es, wenn man seinen Namen einfach so ändern möchte. In Deutschland kann man sich seinen Namen nicht frei aussuchen. Wer trotzdem eine Änderung will, braucht einen sogenannten wichtigen Grund. Das Landratsamt Starnberg prüft dann, ob dieser Grund ausreicht. Dazu gehören zum Beispiel Namen, die lächerlich klingen, extrem schwer zu schreiben sind oder bei denen es nach einer Einbürgerung Probleme gibt.

Wer einen solchen Antrag stellt, muss mit Kosten rechnen. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, verlangt das Amt einen Teil dieser Summe.

Für die Beantragung beim Landratsamt braucht man einen Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Urkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Probleme wegen seines Namens hat, muss ein ärztliches Attest oder ein Gutachten vorlegen.

Ansprechpartnerin für diese offiziellen Namensänderungen ist im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 Frau Plötz (Zimmer OG.153). Sie ist unter der Telefonnummer 08151 148-77926 erreichbar. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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