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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist. Es gibt große Unterschiede zwischen privaten und behördlichen Änderungen.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern, Bayern) seinen Namen ändern will, landet schnell in einem bürokratischen Labyrinth. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Man kann seinen Namen nicht einfach so ändern, nur weil man ihn nicht mag. Es gibt zwei verschiedene Wege, je nachdem, warum die Änderung passieren soll.

Der erste Weg ist das bürgerliche Recht. Das betrifft klassische Fälle wie eine Hochzeit, eine Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eine Adoption. In diesen Fällen ist nicht das Landratsamt zuständig, sondern das Standesamt am Wohnort. Dort lassen sich zum Beispiel Ehenamen festlegen oder Geburtsnamen wieder annehmen.

Schwieriger wird es bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Hier hilft das Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 weiter. Eine Änderung des Vor- oder Familiennamens ist hier nur möglich, wenn es einen sogenannten wichtigen Grund gibt. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Name lächerlich klingt, extrem schwer auszusprechen ist oder wenn es sich um einen sehr häufigen Sammelnamen wie Müller oder Schmidt handelt. Auch nach einer Einbürgerung kann innerhalb eines Jahres ein fremdsprachiger Name angepasst werden.

Wer diesen Weg geht, muss tief in die Tasche greifen. Die Gebühren für eine Änderung des Familiennamens können bis zu 1500 Euro kosten, bei Vornamen sind es bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, verlangt das Amt einen Teil der Kosten.

Für den Antrag im Landratsamt werden verschiedene Unterlagen benötigt. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Belastungen durch den Namen nachweisen kann, muss ärztliche Atteste oder Gutachten vorlegen.

Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Frau Plötz im Fachbereich Kommunalwesen (Zimmer OG.153). Wer sie besuchen möchte, muss vorher einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Telefonisch ist sie unter 08151 148-77926 erreichbar.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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