Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern, Bayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, warum das überhaupt passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: den bürgerlichen Weg und den öffentlich-rechtlichen Weg.
Bei klassischen Ereignissen wie einer Hochzeit, einer Scheidung oder der Geburt eines Kindes ist das Standesamt am Wohnort zuständig. Hier geht es um Dinge wie die Wahl des Ehenamens oder die Namensgebung bei Kindern. In diesen Fällen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Abläufe.
Schwieriger wird es, wenn man seinen Namen einfach so ändern möchte. In Deutschland gibt es nämlich keine völlige Namensfreiheit. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur die Ausnahme und erfordert einen sogenannten wichtigen Grund. Das Landratsamt Starnberg prüft hier genau, ob die Änderung gerechtfertigt ist.
Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch extrem komplizierte Schreibweisen oder Namen, die nach einer Einbürgerung innerhalb eines Jahres geändert werden sollen, können Gründe sein. Wer nur seinen Rufnamen ändern will, braucht keinen Antrag, da man sich im Alltag aussuchen kann, welcher der Vornamen genutzt wird.
Die Kosten für diese Behördengänge sind hoch. Für die Änderung eines Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1500 Euro anfallen. Bei einem Vornamen liegt die Höchstgrenze bei 500 Euro. Selbst wenn ein Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird, muss man mit Kosten zwischen einem Zehntel und drei Vierteln dieser Summen rechnen.
Wer einen Antrag stellen will, benötigt einen gültigen Ausweis, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis (ab 14 Jahren). Bei psychischen Belastungen durch den Namen sind ärztliche Atteste nötig. Zuständig für die Entscheidung im Landkreis ist das Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2. Die Ansprechpartnerin ist dort Frau Plötz im Fachbereich 20 (Zimmer OG.153). Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich.