Zum Inhalt springen
newssofort.de

Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist. Es gibt große Unterschiede zwischen privaten und offiziellen Änderungen.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, warum das passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: die Änderung nach bürgerlichem Recht und die öffentlich-rechtliche Namensänderung.

Bei klassischen Anlässen wie einer Hochzeit, einer Scheidung, einer Geburt oder einer Adoption ist das Standesamt am Wohnort der richtige Ansprechpartner. Hier geht es meist um die Namensführung in der Ehe oder für Kinder. In diesen Fällen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), was möglich ist.

Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach so ändern möchte. In Deutschland gibt es nämlich keine völlige Namensfreiheit. Eine öffentlich-rechtliche Änderung ist nur die Ausnahme und erfordert einen sogenannten wichtigen Grund. Das Landratsamt Starnberg prüft hier genau, ob die Änderung gerechtfertigt ist.

Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn der Name lächerlich klingt, anstößig ist oder extrem schwer zu schreiben oder auszusprechen ist. Auch sehr häufige Sammelnamen wie Müller oder Schmidt können unter bestimmten Umständen ein Grund sein. Wer nur seinen Rufnamen ändern will, braucht keinen Antrag, da man sich im Alltag aussuchen kann, welcher der eingetragenen Vornamen genutzt wird.

Die Kosten für solche Anträge sind hoch. Für die Änderung eines Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1500 Euro anfallen, bei einem Vornamen sind es bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, muss man einen Teil der Kosten übernehmen.

Wer einen Antrag beim Landratsamt stellt, muss verschiedene Unterlagen einreichen. Dazu gehören ein gültiger Ausweis, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wenn der Name eine psychische Belastung darstellt, sind ärztliche Atteste oder Gutachten nötig.

Für Fragen zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung ist Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen) in der Strandbadstraße 2 in Starnberg zuständig. Sie ist unter der Telefonnummer 08151 148-77926 erreichbar. Besuche im Zimmer OG.153 sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten sind montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Landkreis Starnberg

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Starnberg

Alle ansehen