Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, landet oft bei der falschen Stelle. Es kommt nämlich darauf an, warum man den Namen wechseln möchte.
Bei klassischen Anlässen wie einer Hochzeit, einer Scheidung, einer Geburt oder einer Adoption ist das Standesamt am Wohnort zuständig. Hier regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welche Möglichkeiten es gibt – zum Beispiel bei der Wahl des Ehenamens oder wenn Kinder einen neuen Namen bekommen.
Schwieriger wird es, wenn man den Namen ohne einen dieser Anlässe ändern möchte. In Deutschland herrscht keine völlige Namensfreiheit. Wer trotzdem seinen Vor- oder Familiennamen ändern will, muss einen sogenannten wichtigen Grund nachweisen. Das Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist hierfür die richtige Adresse. Als wichtiger Grund gelten zum Beispiel Namen, die lächerlich klingen, anstößig sind oder extrem schwer zu schreiben und auszusprechen sind. Auch bei der Einbürgerung kann ein Wechsel innerhalb eines Jahres möglich sein.
Ein solcher Antrag ist jedoch teuer und an strenge Auflagen geknüpft. Für eine Änderung des Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1500 Euro anfallen, bei Vornamen sind es bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, muss man einen Teil der Kosten übernehmen.
Wer es versuchen will, benötigt verschiedene Unterlagen: einen gültigen Ausweis, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wenn die aktuelle Namensführung zu psychischen Belastungen führt, sind ärztliche Atteste oder Gutachten nötig.
Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Frau Plötz (Zimmer OG.153). Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten sind von Montag bis Freitag, wobei die Öffnungszeiten variieren: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr. Erreichbar ist die Stelle unter der Telefonnummer 08151 148-77926.