Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst klären, warum das passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: die Änderung nach bürgerlichem Recht und die öffentlich-rechtliche Namensänderung.
Viele Änderungen passieren automatisch oder durch eine einfache Erklärung beim Standesamt am Wohnsitz. Das betrifft zum Beispiel die Geburt eines Kindes, eine Hochzeit, eine Scheidung oder eine Adoption. In diesen Fällen ist das örtliche Standesamt der richtige Ansprechpartner.
Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach so ändern möchte. In Deutschland darf man sich seinen Namen nicht frei aussuchen. Eine Änderung über das Landratsamt ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Name lächerlich klingt, extrem schwer zu schreiben ist oder wenn es sich um einen sehr häufigen Sammelnamen wie Müller oder Schmidt handelt. Auch nach einer Einbürgerung kann innerhalb eines Jahres ein Antrag gestellt werden.
Die Kosten für solche Anträge sind hoch. Für die Änderung eines Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1.500 Euro anfallen. Bei einem Vornamen liegt die Höchstgrenze bei 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, muss man einen Teil der Kosten übernehmen.
Wer einen Antrag beim Landratsamt stellen will, benötigt verschiedene Unterlagen. Dazu gehören der Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Urkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wenn der Name eine psychische Belastung darstellt, ist zudem ein ärztliches Attest nötig.
Zuständig für die öffentlich-rechtlichen Änderungen ist im Landratsamt Starnberg Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen) in der Strandbadstraße 2. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten sind montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Telefonisch ist sie unter 08151 148-77926 erreichbar.