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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist. Es gibt zwei völlig verschiedene Wege.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, steht vor einer wichtigen Entscheidung. Es kommt darauf an, ob die Änderung durch ein Lebensereignis passiert oder ob man den Namen aus anderen Gründen ändern möchte.

Der erste Weg ist der einfache: Namensänderungen durch das Bürgerliche Gesetzbuch. Das passiert zum Beispiel bei einer Hochzeit, einer Scheidung, einer Adoption oder wenn ein Kind geboren wird. In all diesen Fällen ist nicht das Landratsamt zuständig, sondern das Standesamt am Wohnort. Dort lassen sich die Erklärungen zur Namensführung regeln.

Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach so ändern möchte, weil er einem nicht gefällt oder lächerlich klingt. Das nennt sich öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier gibt es keine völlige Freiheit. Man braucht einen sogenannten wichtigen Grund. Das kann zum Beispiel ein Name sein, der extrem schwierig auszusprechen ist, oder ein Name, der Anlass für Spott bietet. Auch bei einer Einbürgerung kann man innerhalb eines Jahres einen Antrag stellen.

Für diese speziellen Anträge ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Die Ansprechpartnerin ist dort Frau Plötz im Fachbereich 20 Kommunalwesen in der Strandbadstraße 2. Wer dort vorbeikommen möchte, muss vorher einen Termin vereinbaren. Die Bürozeiten sind von Montag bis Dienstag von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr.

Diese Änderung ist allerdings teuer. Für eine Änderung des Familiennamens kann es bis zu 1500 Euro kosten, bei Vornamen bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, muss man einen Teil der Gebühr bezahlen.

Wer einen Antrag stellt, muss einige Unterlagen einreichen. Dazu gehören der Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Urkunden zur Namensführung und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wenn die Änderung aus gesundheitlichen oder seelischen Gründen erfolgt, sind ärztliche Atteste oder psychologische Gutachten nötig. Weitere Informationen und Formulare gibt es direkt beim Landratsamt oder online unter lk-starnberg.de/20.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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