Zum Inhalt springen
newssofort.de

Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg wissen, welche Behörde zuständig ist und welche Gründe anerkannt werden.

Nicht jeder kann einfach so seinen Namen ändern. Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) gibt es dafür zwei verschiedene Wege, je nachdem, warum man den Namen wechseln möchte.

Der erste Weg ist das bürgerliche Recht. Das betrifft vor allem Dinge, die mit der Familie zu tun haben. Wenn jemand heiratet, sich scheiden lässt, ein Kind bekommt oder adoptiert, ist das zuständige Standesamt am Wohnort der Ansprechpartner. Dort werden die Erklärungen zur Namensführung festgehalten.

Schwieriger wird es bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Hier kann man nicht einfach aus Lust am neuen Namen wechseln. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das Landratsamt Starnberg nennt als Beispiele Namen, die lächerlich klingen, anstößig sind oder so kompliziert geschrieben werden, dass sie im Alltag echte Probleme bereiten. Auch nach einer Einbürgerung kann man innerhalb eines Jahres den Namen anpassen.

Wer diesen Weg geht, muss mit Kosten rechnen. Die Gebühr für eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, bei einem Vornamen liegt die Grenze bei 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Kosten in Höhe von einem Zehntel bis zu drei Vierteln der Gebühr an.

Für den Antrag im Landratsamt braucht man mehrere Unterlagen: einen gültigen Ausweis, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Probleme wegen seines Namens hat, muss ein ärztliches Attest oder ein Gutachten vorlegen.

Zuständig für diese öffentlichen Namensänderungen ist im Landratsamt Starnberg Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen) in der Strandbadstraße 2. Wer dort vorbeikommen möchte, muss vorher einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Telefonisch ist sie unter 08151 148-77926 erreichbar.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Landkreis Starnberg

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Starnberg

Alle ansehen