Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst unterscheiden, warum das passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: den bürgerlichen Weg und den öffentlich-rechtlichen Weg.
Die meisten Änderungen laufen über das bürgerliche Recht. Das betrifft zum Beispiel die Geburt eines Kindes, eine Hochzeit, eine Scheidung oder eine Adoption. In all diesen Fällen ist das Standesamt am Wohnort die richtige Adresse. Dort werden auch Erklärungen zur Namensführung in der Ehe oder die Wiederannahme eines früheren Namens nach einer Trennung geregelt.
Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach so ändern möchte, ohne dass ein familiärer Anlass vorliegt. Das nennt sich öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Aber: Man kann nicht einfach jeden beliebigen Namen wählen. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch extrem lange, komplizierte Namen oder Namen, die nach einer Einbürgerung innerhalb eines Jahres geändert werden sollen, können Gründe sein. Wer nur seinen Rufnamen ändern will, braucht keinen Antrag, da man sich im Alltag aussuchen kann, welcher der eingetragenen Vornamen genutzt wird.
Wer einen Antrag beim Landratsamt stellt, muss mit Kosten rechnen. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren zwischen einem Zehntel und drei Vierteln der Summe an.
Für den Antrag sind Ausweise, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis (ab 14 Jahren) nötig. Bei psychischen Belastungen durch den Namen sind ärztliche Atteste oder Gutachten wichtig. Ansprechpartnerin im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist Frau Plötz (Telefon: 08151 148-77926). Besuche sind nur nach Terminvereinbarung möglich.