Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, warum das passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: den privaten Weg über das Standesamt und den behördlichen Weg über das Landratsamt.
Die meisten Änderungen passieren durch private Ereignisse. Wenn man heiratet, sich scheiden lässt oder ein Kind bekommt, ist das Standesamt am Wohnort zuständig. Auch wenn man einen Namen nach einer Adoption oder einer Abstammungsfeststellung ändern möchte, muss man zum Standesamt gehen.
Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach so ändern möchte, ohne dass eine Hochzeit oder Geburt vorliegt. Das nennt man öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 zuständig. Man kann seinen Namen aber nicht einfach nach Lust und Laune wählen. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch extrem lange Namen, die kaum auszusprechen sind, oder Namen, die nach einer Einbürgerung innerhalb eines Jahres geändert werden sollen, können Gründe sein. Wer nur seinen Rufnamen ändern will, braucht keinen Antrag, da man sich im Alltag aussuchen kann, welcher der eingetragenen Vornamen genutzt wird.
Die behördliche Änderung kostet Geld. Für eine Änderung des Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1500 Euro anfallen, für den Vornamen bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, muss man einen Teil der Kosten bezahlen.
Wer einen Antrag beim Landratsamt stellt, muss Unterlagen einreichen. Dazu gehören der Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wenn der Name eine psychische Belastung darstellt, ist zudem ein ärztliches Attest oder ein Gutachten nötig.
Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Frau Plötz im Fachbereich Kommunalwesen (Zimmer OG.153). Besuche sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten sind montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Telefonisch ist sie unter 08151 148-77926 erreichbar.