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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist. Je nach Grund gibt es unterschiedliche Wege.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, steht oft vor einer komplizierten Wahl. Es gibt nämlich zwei verschiedene Wege: den bürgerlichen Weg und den öffentlich-rechtlichen Weg.

Für die meisten Menschen ist das Standesamt am Wohnsitz die richtige Adresse. Das gilt vor allem bei Ereignissen wie einer Hochzeit, einer Scheidung oder der Geburt eines Kindes. Auch wenn Eltern gemeinsam die Sorge für ein Kind begründen, läuft die Namensänderung über das Standesamt. Hier geht es meist um gesetzliche Vorgaben, die bei familiären Änderungen automatisch greifen.

Schwieriger wird es, wenn jemand seinen Namen einfach so ändern möchte, weil er ihn nicht mag oder er lächerlich klingt. In Deutschland darf man seinen Namen nicht einfach frei wählen. Wer eine öffentlich-rechtliche Namensänderung will, muss einen sogenannten wichtigen Grund nachweisen. Das Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist hierfür zuständig. Beispiele für wichtige Gründe sind Namen, die anstößig klingen, extrem lange Namen oder solche, die nach einer Einbürgerung sehr schwierig auszusprechen sind.

Diese Behördenwege sind jedoch mit Kosten verbunden. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn ein Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird, fallen Gebühren zwischen einem Zehntel und drei Vierteln dieser Summe an.

Wer einen Antrag beim Landratsamt stellt, muss verschiedene Unterlagen einreichen. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie aktuelle Personenstandsurkunden. Ab einem Alter von 14 Jahren ist zudem ein Führungszeugnis nötig. Wer psychische Probleme wegen seines Namens hat, muss ein ärztliches Attest oder ein Gutachten vorlegen.

Für Fragen zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung ist im Landratsamt Frau Plötz im Zimmer OG.153 die Ansprechpartnerin. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten variieren: Montags und dienstags ist von 8 bis 16 Uhr geöffnet, donnerstags sogar bis 18 Uhr. Mittwochs und freitags endet die Sprechzeit bereits um 14 Uhr.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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