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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist und welche Gründe zählen.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern, Bayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst klären, warum das passieren soll. Es gibt nämlich einen großen Unterschied, ob es um private Dinge wie eine Hochzeit oder um eine offizielle Namensänderung geht.

Wenn es um die Ehe, eine Scheidung oder die Geburt eines Kindes geht, ist das Standesamt am Wohnort zuständig. Dort werden die Dinge meist schnell geregelt, da das Gesetz für diese Fälle klare Regeln vorgibt.

Anders sieht es aus, wenn man seinen Namen einfach so ändern möchte. Das ist in Deutschland schwierig, weil man keine völlige Freiheit bei der Namenswahl hat. In diesem Fall ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Damit ein Antrag Erfolg hat, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Name lächerlich klingt, extrem schwer zu schreiben ist oder wenn man nach einer Einbürgerung den Namen anpassen möchte.

Wer einen solchen Antrag stellt, muss mit Kosten rechnen. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.

Für die Beantragung braucht man einen Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Urkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Probleme wegen seines Namens hat, sollte ein ärztliches Attest beifügen.

Ansprechpartnerin im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist Frau Plötz. Besuche im Zimmer OG.153 sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten variieren: Montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Telefonisch ist sie unter 08151 148-77926 erreichbar.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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