Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, warum das passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: den privaten Weg über das Bürgerliche Gesetzbuch und die offizielle, öffentlich-rechtliche Änderung.
Bei privaten Anlässen wie einer Hochzeit, einer Geburt oder einer Scheidung ist das Standesamt am Wohnort die richtige Adresse. Dort regelt man zum Beispiel, welchen Namen man in der Ehe führt oder wie die Kinder heißen sollen.
Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach so ändern möchte. In Deutschland kann man sich seinen Namen nicht frei aussuchen. Eine offizielle Änderung ist nur möglich, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Das Landratsamt Starnberg prüft hier genau. Beispiele für solche Gründe sind Namen, die lächerlich klingen, extrem schwierig zu schreiben sind oder wenn jemand einen sehr häufigen Namen wie Müller oder Schmidt hat und deshalb ausweichen möchte.
Wer einen solchen Antrag stellt, muss mit Kosten rechnen. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.
Für die Beantragung sind verschiedene Unterlagen nötig. Dazu gehören der Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Urkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Probleme wegen seines Namens hat, muss ein ärztliches Attest vorlegen.
Zuständig für diese offiziellen Änderungen ist im Landratsamt Starnberg Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen) in der Strandbadstraße 2. Wer dort vorbeikommen möchte, muss vorher einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind von Montag bis Freitag, wobei die Zeiten variieren (Mittwoch und Freitag bis 14 Uhr, Donnerstag bis 18 Uhr).