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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist. Je nach Grund gibt es unterschiedliche Wege.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern, Bayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst unterscheiden, warum das passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: den bürgerlichen Weg und den öffentlich-rechtlichen Weg.

Bei klassischen Ereignissen wie einer Hochzeit, einer Scheidung, einer Geburt oder einer Adoption ist das Standesamt am Wohnort die richtige Adresse. Hier geht es meist um die Namensführung in der Ehe oder für Kinder. In diesen Fällen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Details.

Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach so ändern möchte. Das ist in Deutschland nicht ohne Weiteres möglich, da es keine allgemeine Namensfreiheit gibt. Wer dennoch eine Änderung will, muss einen sogenannten wichtigen Grund nachweisen. Das Landratsamt Starnberg prüft dabei zum Beispiel, ob ein Name lächerlich klingt, extrem kompliziert zu schreiben ist oder ob es sich um einen sehr häufigen Sammelnamen wie Müller oder Schmidt handelt. Auch Probleme mit der Aussprache oder fremdsprachige Namen nach einer Einbürgerung können Gründe sein.

Für diese öffentlich-rechtlichen Anträge ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Die Kosten dafür sind hoch: Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.

Wer einen Antrag stellen will, benötigt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Urkunden und ein Führungszeugnis (ab 14 Jahren). Bei psychischen Belastungen durch den Namen sind ärztliche Atteste nötig. Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen) in der Strandbadstraße 2 in Starnberg. Besuche sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten variieren: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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