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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist. Es gibt große Unterschiede zwischen privaten und behördlichen Änderungen.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern, Bayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, warum er das tun möchte. Es gibt nämlich zwei verschiedene Wege: den privaten Weg über das Standesamt und den offiziellen Weg über das Landratsamt.

Die meisten Änderungen passieren privat, also nach bürgerlichem Recht. Das betrifft zum Beispiel die Hochzeit, eine Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eine Adoption. In all diesen Fällen ist das Standesamt am Wohnort die richtige Adresse. Dort regelt man auch, ob man den Geburtsnamen anfügt oder nach einer Trennung wieder annimmt.

Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach so ändern möchte, ohne dass eine Hochzeit oder Geburt vorliegt. Das nennt sich öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Man kann seinen Namen aber nicht einfach aus Lust ändern, sondern braucht einen sogenannten wichtigen Grund. Das kann zum Beispiel ein Name sein, der lächerlich klingt, extrem schwer auszusprechen ist oder bei dem es Probleme mit der Schreibweise gibt (etwa bei Umlauten oder dem Eszett).

Wer diesen Weg geht, muss tief in die Tasche greifen. Die Gebühren für eine Änderung des Familiennamens können bis zu 1500 Euro kosten. Bei einem Vornamen liegt die Grenze bei 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, verlangt das Amt einen Teil dieser Summe.

Für den Antrag beim Landratsamt werden verschiedene Unterlagen benötigt: ein gültiger Ausweis, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Probleme wegen seines Namens hat, muss ein ärztliches Attest oder ein Gutachten vorlegen.

Ansprechpartnerin für diese behördlichen Änderungen ist Frau Plötz im Fachbereich Kommunalwesen in der Strandbadstraße 2 in Starnberg. Wer dort vorbeikommen möchte, muss vorher einen Termin vereinbaren. Die Bürozeiten sind von Montag bis Freitag, wobei die Zeiten am Mittwoch und Freitag bereits um 14 Uhr enden. Am Donnerstag ist das Büro bis 18 Uhr geöffnet.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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