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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg wissen, welche Behörde zuständig ist und welche Gründe anerkannt werden.

Wer in seinem Namen nicht mehr glücklich ist, kann nicht einfach einen neuen wählen. In Deutschland gibt es keine völlige Namensfreiheit. Es kommt darauf an, ob die Änderung durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder durch das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) erfolgt.

Viele Änderungen passieren automatisch oder durch einfache Erklärungen bei familiären Ereignissen. Wenn jemand heiratet, sich scheiden lässt oder ein Kind bekommt, ist das Standesamt am Wohnsitz zuständig. Auch die Wiederannahme eines früheren Namens nach einer Eheauflösung wird dort geregelt.

Schwieriger wird es bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg (Landkreis Starnberg, Bayern) zuständig. Eine Änderung des Vor- oder Familiennamens ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Name lächerlich klingt, anstößig ist oder extrem schwer zu schreiben oder auszusprechen ist. Auch sehr häufige Sammelnamen wie Müller oder Schmidt können ein Grund für eine Änderung sein.

Wer einen Antrag beim Landratsamt stellt, muss mit Kosten rechnen. Für die Änderung des Familiennamens liegt die Gebührenobergrenze bei 1500 Euro, für den Vornamen bei 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder zurückgezogen wird, fallen Kosten zwischen einem Zehntel und drei Vierteln dieser Summe an.

Für den Antrag werden verschiedene Unterlagen benötigt: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychisch unter seinem Namen leidet, sollte ein ärztliches Attest oder ein Gutachten beifügen.

Ansprechpartnerin im Landratsamt Starnberg ist Frau Plötz im Fachbereich 20 Kommunalwesen (Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg). Besuche sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten sind von Montag bis Dienstag (8 bis 16 Uhr), Mittwoch und Freitag (8 bis 14 Uhr) sowie Donnerstag (8 bis 18 Uhr). Unter der Telefonnummer 08151 148-77926 lassen sich weitere Fragen klären.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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