Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, warum das überhaupt passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: den bürgerlichen Weg und die öffentlich-rechtliche Änderung.
Bei klassischen Fällen wie einer Hochzeit, einer Scheidung oder der Geburt eines Kindes ist das Standesamt am Wohnort die richtige Adresse. Dort werden die Namensführungen in der Ehe oder für Kinder geregelt.
Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach so ändern möchte. In Deutschland kann man sich seinen Namen nicht einfach aussuchen. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur die absolute Ausnahme. Dafür braucht man einen sogenannten wichtigen Grund. Das Landratsamt Starnberg nennt als Beispiele Namen, die lächerlich klingen, anstößig sind oder extrem kompliziert geschrieben werden. Auch bei einer Einbürgerung kann der Name innerhalb eines Jahres angepasst werden.
Wer diesen Weg geht, muss mit Kosten rechnen. Für die Änderung eines Familiennamens kann es bis zu 1500 Euro kosten, bei einem Vornamen bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.
Für die Beantragung sind verschiedene Unterlagen nötig. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Probleme wegen seines Namens hat, muss ein ärztliches Attest oder ein Gutachten vorlegen.
Zuständig für diese öffentlichen Namensänderungen ist das Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2. Ansprechpartnerin ist dort Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen, Zimmer OG.153). Erreichbar ist sie unter der Telefonnummer 08151 148-77926. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich.
Die Servicezeiten sind wie folgt: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.