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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist. Es gibt große Unterschiede zwischen privaten und offiziellen Änderungen.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern, Bayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, aus welchem Grund das passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: den bürgerlichen Weg und die öffentlich-rechtliche Änderung.

Viele Änderungen passieren automatisch oder durch eine einfache Erklärung, wenn es zum Beispiel um eine Hochzeit, eine Scheidung oder die Geburt eines Kindes geht. In all diesen Fällen ist das Standesamt am Wohnort der richtige Ansprechpartner. Dort lassen sich auch Dinge wie die Anfügung des Geburtsnamens regeln.

Schwieriger wird es, wenn jemand seinen Namen einfach so ändern möchte, ohne dass ein Familienereignis vorliegt. In Deutschland kann man seinen Namen nicht einfach frei wählen. Eine Änderung nach dem Namensänderungsgesetz ist nur die Ausnahme. Dafür braucht man einen sogenannten wichtigen Grund. Das kann zum Beispiel ein Name sein, der lächerlich klingt oder extrem schwierig auszusprechen ist. Auch bei einer Einbürgerung kann innerhalb eines Jahres eine Änderung beantragt werden.

Für diese offiziellen Anträge ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Die zuständige Ansprechpartnerin ist Frau Plötz im Fachbereich Kommunalwesen in der Strandbadstraße 2 in Starnberg. Wer dort vorbeikommen möchte, muss vorher einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten variieren: Montags und dienstags ist von 8 bis 16 Uhr geöffnet, donnerstags sogar bis 18 Uhr. Mittwochs und freitags endet die Sprechstunde bereits um 14 Uhr.

Ein solcher Antrag ist nicht kostenlos. Für die Änderung eines Familiennamens können bis zu 1500 Euro Gebühren anfallen, bei einem Vornamen bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, muss man einen Teil der Kosten übernehmen.

Wer einen Antrag stellt, benötigt verschiedene Unterlagen. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie aktuelle Personenstandsurkunden. Für alle ab 14 Jahren ist zudem ein Führungszeugnis nötig. Wer psychische Probleme wegen seines Namens hat, sollte ein ärztliches Attest oder ein Gutachten beifügen.

Fragen zu privaten Namensänderungen beantwortet das örtliche Standesamt. Bei offiziellen Anträgen kann man Frau Plötz unter der Telefonnummer 08151 148-77926 erreichen oder das Online-Formular auf der Webseite des Landratsamtes nutzen.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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